Karriere & Studium
Karriere & Studium / © Yuri Arcurs

Interessenstruktur als Studienvoraussetzung

Eine ausgeprägte Neigung zur Beschäftigung mit den rechtlichen Aspekten des Wirtschaftens oder den unternehmerisch notwendigen Anwendungsbereichen des Rechts sollten Studieninteressierte der verschiedenen Konzeptionen des juristischen Bachelorstudiums immer mitbringen. In den international oder sozialwirtschaftlich ausgerichteten Studienangeboten sind zusätzlich

  • Fremdsprachenkenntnisse,
  • internationale Orientierung,
  • geografische Flexibilität und
  • nachhaltiges Interesse an branchentypischen Fragestellungen

wichtig.

Als Vorbereitung für künftige Aufgabenbereiche kann es sinnvoll sein, sich parallel zu den generalistisch ausgerichteten Studieninhalten mit Themenstellungen von Organisationen zu beschäftigen oder Branchenkenntnisse des Wunscharbeitsgebietes zu erwerben. Ergänzende Kompetenzen sind für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums eine Möglichkeit, sich im Bewerbungsprozess einen individuellen Vorteil zu verschaffen.

Formale Voraussetzungen für das Studium zum Bachelor of Laws

Ein rechtswissenschaftliches Studium zum Bachelor of Laws, das in der Regel in sieben Semestern im Vollzeitstudium abzuschließen ist, kann begonnen werden, wenn Studienbewerber/-innen die erforderlichen formalen Bedingungen erfüllen. Relevant ist vor allem die gültige Hochschulzugangsberechtigung, die in verschiedenen Formen vorliegen kann:

  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder
  • fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (hier auch: Studienberechtigung für Informatik oder Wirtschaftswissenschaften) oder
  • regulär abgeschlossenes Erststudium oder
  • berufliche Qualifikation im wirtschaftlichen oder rechtlichen Arbeitsfeld mit dem Beleg einer hinreichenden (einschlägigen) Berufserfahrung oder
  • ausländischer Bildungsnachweis, der einer der vorgenannten Qualifikationen gleichwertig ist.

Studieninteressierte, die ihre berufliche oder schulische Qualifikation im Ausland vollendet haben, sollten sich vor Ablauf der Bewerbungsfristen rechtzeitig um die Anerkennung ihrer Leistungen bemühen. Zuständig für die Beglaubigung oder formale Bestätigung der Leistungsnachweise sind an den Hochschulen die Akademischen Auslandsämter, deren Adressen Sie problemlos in den Internetdarstellungen recherchieren können.

Persönliche Voraussetzungen für das grundständige Jurastudium (LL.B.)

Das Jurastudium erfordert durch die ungewohnte Struktur der rechtlichen Logik insbesondere in den ersten Semestern eine ausgeprägte Studiendisziplin, um die strenge Formalstruktur des Rechtssystems für tiefergehende Studien zu erfassen. Abstraktionsvermögen, logisches Denken und Offenheit für stringente Denkstrukturen erleichtern den Einstieg in die komplexen juristischen Themenbereiche.

Der Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte im grundständigen Studium zum Bachelor of Laws ist ohne ausreichende Mathematikkenntnisse nicht zu bewältigen. Die meisten Fakultäten bieten entsprechende Kurse zum Aufbau der notwendigen mathematischen Fertigkeiten an. Diese können als obligatorisches Propädeutikum oder als optionaler Brückenkurs zu belegen sein. Im Allgemeinen wird allen Studieninteressierten empfohlen, sich rechtzeitig um ein Nachholen oder Wiederauffrischen der Kenntnisse in studienrelevanten Mathematikbereichen zu kümmern.

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